Der 56-Jährige pustete umgerechnet 2,3 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und untersagten die Weiterfahrt. Die Uniformierten leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den Deutschen ein.
Der 56-Jährige pustete umgerechnet 2,3 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und untersagten die Weiterfahrt. Die Uniformierten leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den Deutschen ein.
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