Der Mann war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand unter Einfluss berauschender Mittel (Cannabis, Amphetamine). Außerdem führte er Reste dieser Betäubungsmittel
mit sich. Auch sein 25-jähriger Beifahrer rückte ins Visier der Kollegen, weil er eine Stahlrute mit sich führte.
Die Autobahnpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen und Anzeige gegen die beiden Polen erstattet. Während sich der Beifahrer wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar gemacht hat muss sich der Fahrer wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis, unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln sowie des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel verantworten.