Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen LÖB TN 60 gehörten nicht an das Fahrzeug und waren auch nachträglich verfälscht. Der Fahrzeuglenker war noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und bei der Durchsuchung wurde eine geringe Menge an Betäubungsmitteln aufgefunden. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest beim Fahrer reagierte positiv und es wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt. Den Fahrer erwarten Strafanzeigen zur Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegaler Besitz von Betäubungsmitteln sowie dem Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel.