Die Polizisten stellten Alkoholgeruch in der Atemluft des 19-jährigen Fahrzeugführers fest. Der anschließend durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert von 0,4 Promille. Der Fahranfänger muss nun im Rahmen seines Bußgeldverfahrens mit einem ein-monatigen Fahrverbot, zwei Punkten im Verkehrszentralregister, 500 Euro Bußgeld sowie der Verlängerung seiner Probezeit rechnen.