Vier polnische Bürger richteten sich gerade einen Platz für die Nacht in dem Geldinstitut ein. Als die Uniformierten die Daten der Schlafenden überprüften, fanden sie heraus, dass die Hälfte der Anwesenden zur Fahndung ausgeschrieben war. Einem Gesuchten stand die Abschiebung bevor. Der andere war zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben. Die Beamten übergaben die Beiden den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei. Die Ordnungshüter leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs ein.