Auch diese transportierten Rahmenteile für den Waggonbau, wiederum ohne genügende Einhaltung der Vorgaben. Die fünf türkischen Fahrer, angestellt bei drei Firmen, konnten für ihre Sattelzüge von Mercedes, Volvo und Renault keine Ausnahmegenehmigungen für die Überschreitungen von Länge und Breite vorlegen.
Die Beamten hielten im Zuge des eingeleiteten Verfahrens Rücksprache mit der Verfolgungsbehörde, um durch geeignete Maßnahmen diesen wiederholten Verstößen zukünftig entgegenzuwirken.