Diese Regelung gilt vorerst bis 10. Januar 2021. Aufgrund der Schließung der meisten Geschäfte, Schulen und Kitas, können die dadurch freibleibenden kostenpflichtigen Parkplätze durch die Bewohner genutzt werden.
Diese Regelung gilt vorerst bis 10. Januar 2021. Aufgrund der Schließung der meisten Geschäfte, Schulen und Kitas, können die dadurch freibleibenden kostenpflichtigen Parkplätze durch die Bewohner genutzt werden.
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