Entscheidung des Wojewodschaftsverwaltungsgerichts in Warschau zur Turów-Klage
Oberbürgermeister Thomas Zenker sagt in einem ersten Kommentar: „Das Urteil zeigt, dass auch in Polen Gerichte unbeeindruckt von der öffentlichen Meinung oder politischem Druck ihrer Aufgabe nachgehen.“ Wenngleich das heutige Urteil einen Teilerfolg darstellt, mahnt Oberbürgermeister Zenker zur Zurückhaltung: „Wir müssen dringend die Urteilsbegründung abwarten bevor wir zu vorschnell die Situation kommentieren. Es ist mit der Berufung durch den Staatskonzern PGE zu rechnen, weil der Tagebau Turòw für das Unternehmen angesichts der hohen Investitionen ins dazugehörige Kraftwerk große Bedeutung hat.“
Für die Interessen der Stadt Zittau ist das Urteil noch kein Grund zur übermäßiger Freude: „Unsere inhaltlichen Argumente, die belegen, dass keine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat, sind, wie es aktuell scheint, noch gar nicht heran gezogen werden. Offenbar stützt das Gericht sein Urteil darauf, dass der polnisch/tschechische Vergleich, der wegen der Tschechischen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof geschlossen wurde, grundsätzlich die Lage so verändert, dass eine neue Prüfung stattfinden muss.“