Eis- und Schneebrocken verursachen Sachschaden – Warnung der Polizei
Die gefrorene Ladung fiel von einem fahrenden Daimler-Sattelzug, welcher von einem 24-Jährigen gelenkt wurde. Der Fahrer hatte sein Gespann vor Fahrtantritt offenbar nicht ordnungsgemäß kontrolliert. An dem nachfolgenden Iveco- Kleintransporter entstand ein Sachschaden von circa 500 Euro. Die Autobahnpolizisten nahmen den Unfall auf und fertigten eine Anzeige. Unbemerkte Eis- und Schneeansammlungen auf Lkw-Dächern sind ein ernsthaftes Unfallrisiko im Winter. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Er muss sein Gefährt kontrollieren und gegebenenfalls von Eis und Schnee befreien, bevor er seine Fahrt aufnimmt. Vorbeugend können Lkw zum Beispiel mit Luftschläuchen unter der Plane ausgestattet werden, damit sich das Wasser auf der Plane nicht sammeln kann. Eine weitere Möglichkeit, insbesondere für Lkw-Fahrer, ist die Räumung mittels Gerüsten oder speziellen Vorrichtungen an Rastanlagen oder Betriebshöfen.