Die Versammlungen waren zum Teil im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Versammlungsbehörden gestattet. Sie unterlagen auf Grund der derzeitigen Corona-Pandemie besonderen Auflagen. Unter anderem zog dies Beschränkungen der Teilnehmerzahlen nach sich.
Auch über die sozialen Netzwerke riefen Personen zu unterschiedlichen Aktionen an verschiedenen Orten innerhalb der Polizeidirektion Görlitz auf. Für diese Maßnahmen gab es in den meisten Fällen keine Anmeldung.
Bis zum Abend des 30. April 2020 waren der Polizei 11 angemeldete Versammlungen bekannt. Am 1. Mai 2020 erhielt sie im Laufe des Tages Kenntnis von weiteren Anmeldungen.
Am Freitag registrierte die Polizei in den Landkreisen Bautzen und Görlitz mehrere Einsätze im Zusammenhang mit Versammlungen zum 1. Mai. Die Polizisten beobachteten in erster Linie friedliche Demonstranten. Dennoch erteilten die Ordnungshüter über 60 Platzverweise. In Bezug auf die Sächsische Corona-Schutzverordnung zeigten die Uniformierten etwa 60 Personen an. In zwei Fällen ahndeten sie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.
Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei überwachten insgesamt etwa 150 Polizistinnen und Polizisten die Aktionen und Versammlungen rund um den 1. Mai.
Die Vertretungen der Versammlungsbehörden der Landkreise Bautzen und Görlitz waren ständig erreichbar, in Bautzen, Kamenz und Bischofswerda präsent mit vor Ort.
Laut sozialen Netzwerken sollte in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr zwischen Saßnitz und Zittau ein stiller Protest als Menschenkette abgehalten werden. Als Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Görlitz benannten die Autoren die Bereiche um Zittau und Bautzen. Einsatzkräfte prüften verschiedene Örtlichkeiten an der B 96 in Zittau, Neusalza-Spremberg, Eibau, Oderwitz, Wurbis, Weigsdorf-Köblitz, und Großpostwitz. In diesem Zusammenhang stellten die Beamten gegen 11:20 Uhr nur noch vereinzelte Personen fest, so dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich wurden.