Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Impfberatung in Impfstelle des Gesundheitsamtes
21. Februar 2022, 20:00
Termine können online gebucht werden. Da bei vielen Beschäftigten der Gesundheitsbranche weiterhin Unsicherheit über die Umsetzung der Impfpflicht besteht, stellt das Landratsamt noch einmal klar, dass im März keine Betretungsverbote verhängt werden. Zunächst müssen die Arbeitgeber die Daten von Mitarbeitern an das Gesundheitsamt melden, die keinen Nachweis einer Impfung, Genesung oder medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Daran schließt sich ein individuelles Einzelverfahren an. Dabei wird der Erhalt der Versorgungssicherheit das oberste Ziel sein.