In dem Transporter saßen sieben Männer.
Später reisten aber nur sechs weiter, denn der siebte kam in eine Justizvollzugsanstalt. Bei der Überprüfung der Personalien des betreffenden 46-Jährigen war ans Licht gekommen, dass die Staatsanwaltschaft Mainz nach ihm
fahndete. Dem in diesem Zusammenhang ausgestellten Haftbefehl lag ein Urteil des Amtsgerichts Worms wegen räuberischen Diebstahls zugrunde, wonach der polnische Verurteilte nun noch eine siebentägige Restfreiheitsstrafe zu verbüßen hat.
Unabhängig von dem nunmehr erledigten Haftbefehl hätte der 46-Jährige ohnehin nicht einreisen dürfen und wäre unmittelbar nach Polen zurückgewiesen worden. Schließlich hatte die Ausländerbehörde des Landkreises Alzey-Worms im Mai dieses Jahres ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet. Der Versuch, trotz der bestehenden Einreisesperre nach Deutschland zu fahren, wird nun möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen für den Polen haben. Vor seiner Übergabe an die Justizbeamten ist er wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das
Freizügigkeitsgesetz angezeigt worden.