Im Laufe der Kontrolle traten immer mehr Verstöße ans Tageslicht. Die am Golf angebrachten Kennzeichen waren als gestohlen und zur Fahndung gemeldet. Der Lenker selbst hatte keinen Führerschein und stand unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von umgerechnet 2,94 Promille. Gleichfalls war das geführte Fahrzeug nicht pflichtversichert.
Ebenso kam heraus, dass gegen den Polen ein Haftbefehl vorlag. Bei der Durchsuchung des Golf fanden die Polizisten dann jede Menge Gegenstände, die nach ersten Ermittlungen Diebstahlhandlungen zugeordnet werden können. Die Bundespolizisten zogen die Kollegen des Autobahnpolizeireviers hinzu.
Diese übernahmen den Sachverhalt. Es folgte eine Blutentnahme bei dem Beschuldigten. Anschließend nahmen ihn die Ordnungshüter in Gewahrsam. Nach seiner Ausnüchterung vollstreckten die Ordnungshüter den Haftbefehl und lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die weiteren Ermittlungen führt die Verkehrspolizeiinspektion.