Die Fahnder der GEGO kontrollierten einen Peugeot auf der
Chopinstraße da der Fahrer bereits wegen Trunkenheit im Verkehr
aufgefallen war. Es war ebenfalls bekannt, dass er keine
Fahrerlaubnis besitzt. Beim Aussteigen aus seinem Fahrzeug
bemerkten die Beamten, dass der 41-Jährige Deutsche
alkoholisiert war. Der freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab
einen Wert von 1,0 mg / l, was einem Wert von ca. 2,0 Promille
entspricht. Im Peugeot befand sich noch seine Lebensgefährtin
sowie ihr gemeinsames Kind. Da der Mann zur Abnahme einer
Blutprobe ins Zittauer Krankenhaus gebracht werden musste,
übernahm seine 39-jährige Lebensgefährtin den Wagen und fuhr
davon.
Die Frau verhielt sich während der Kontrolle unauffällig und
beruhigte ihren Lebensgefährten immer wieder. Die Frage, ob sie
Alkohol getrunken hatte, verneinte sie und verwies auf eine
Erkrankung Ihrerseits. Nur eine Stunde später erschien die
Lebensgefährtin am Krankenhaus um ihren Lebensgefährten
abzuholen. Dabei bemerkten die Landespolizisten, dass scheinbar
nun auch sie unter Alkoholeinfluss gefahren sein muss. Der
durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei ihr einen Wert von 2,06
Promille. Ihr wurde der Führerschein abgenommen und die
Weiterfahrt untersagt.
Gegen beide wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
und gegen den Mann außerdem wegen Fahren
ohne Fahrerlaubnis ermittelt.