Ehefrau bewahrt Ehemann vor Gefängnis
Der junge Mann erschien am 16. Januar 2024 um 11:55 Uhr zur Einreise an der Grenzkontrollstelle Zittau Friedensstraße. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Polizisten fest, dass er 2021 vom Amtsgericht Zittau wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz verurteilt wurde und von der
ursprünglichen Strafe von 65 Tagessätzen a 25,00 € noch 54 Tage offen waren. Dieser 54-tägigen Haftstrafe kann er nur entgehen, wenn er die fällige Geldstrafe in Höhe von 1350,00 € bezahlt. Da er selbst nicht so viel Bargeld dabei hatte, rief er seine Ehefrau an und die brachte genügend Geld mit, um auch die Kosten des Verfahrens zu begleichen. Somit war er nach der Zahlung von insgesamt 1516,00 € ein freier Mann und konnte weiterreisen.