Offenbar fand der Verkäufer keinen Abnehmer. Polizisten fahndeten nach dem Dealer und stellten ihn kurz darauf. Sie fanden sieben Cliptüten á vier Gramm bei dem jugendlichen Tatverdächtigen. Außerdem stellten die Ordnungshüter eine Wasserpfeife bei ihm sicher. Die Uniformierten fertigten eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und übergaben den Minderjährigen einem Erziehungsberechtigten. Da er zudem keinen triftigen Grund für das Verlassen seiner häuslichen Unterkunft vorweisen konnte, schrieben die Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutz-Verordnung. Der Kriminaldienst in Weißwasser führt die weiteren Ermittlungen in dem Fall.