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Tatverdächtige gestellt Polizeibeamte machten von Schusswaffe Gebrauch

5. August 2018, 18:12
Tatverdächtige gestellt  Polizeibeamte machten von Schusswaffe Gebrauch

Die Beamten setzten auch Schüsse ab.

Am Samstag, gegen 01.10 Uhr meldete sich ein Dresdner (31) per Notruf bei der Polizei, weil er von mehreren Männern im Stadtteil Cotta verfolgt wurde und sich bedroht fühlte. Zudem gab er den Hinweis, dass die Unbekannten mit einem Porsche Cayenne unterwegs waren.

Die Beamten konnten den Wagen später an der Unkersdorfer Straße ausfindig machen. Als sie den Fahrer kontrollieren wollten, gab dieser Gas und flüchtete. Dabei beschädigte er einen Daewoo. Einer der Polizisten gab daraufhin Schüsse in Richtung des Fahrzeuges ab. Der Fahrer setzte seine Fahrt jedoch fort. Fahndungsmaßnahmen blieben erfolglos.

Samstagabend, gegen 22.50 Uhr fiel Polizisten im Bereich der Kötzschenbrodaer Straße wiederum der gesuchte Porsche auf. Der Fahrer flüchtete, als er den Streifenwagen sah. Aufforderungen der Beamten zu stoppen, ignorierte der Mann. Da eine Gefahrenlage nicht auszuschließen war, machte ein Beamter in der Folge von seiner Schusswaffe gegen das Fahrzeug Gebrauch. 

An der Scharfenberger Straße stieß der Porsche frontal mit einem entgegenkommenden Audi zusammen. Dabei erlitten der Audifahrer (22) sowie seine beiden Insassinnen (19, 69) Verletzungen. Alle drei kamen in ein Krankenhaus. Darüber hinaus wurde ein parkender VW in Mitleidenschaft gezogen.

Der Porschefahrer und sein Beifahrer flüchteten zu Fuß. Bei der Verfolgung der beiden gab ein Polizist Schüsse ab und traf den Fahrer (41) am Bein. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der Mann stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Polizeibeamten gehen davon aus, dass er auch bei dem Vorfall in der Nacht zum Samstag am Steuer des Porsche saß. Seinen Komplizen (22) nahmen die Beamten ebenfalls vorläufig fest. 

Die Staatsanwaltschaft wird gegen den 41-Jährigen einen Haftbefehl beantragen. 

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bedrohung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Unfallflucht aufgenommen. 

In diesem Zusammenhang werden auch die Schusswaffenanwendungen der Polizeibeamten geprüft. 

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