Schwelbrand in Wohnung Wohnung unbewohnbar
10. Februar 2018, 7:45
In einer Wohnung eines Hinterhauses waren nach bisherigen Erkenntnissen Einrichtungsgegenstände in Brand (Schwelbrand) geraten. Die Bewohner waren zum Brandzeitpunkt nicht anwesend. Die Berufsfeuerwehr (Wache Albertstadt) führte nur noch eine Restablöschung des Schwelbrandes durch. Obwohl es wahrscheinlich kein offenes Feuer gab, ist die Wohnung völlig verrußt und unbewohnbar.
Die Polizei ermittelt zur Brandursache.