Jugendliche mit Sturmgewehren in Dresden-Reick gestellt
Einsatzkräfte der Bundespolizei und speziell für lebensbedrohliche Einsatzlagen ausgerüstete Beamte der Landespolizei begaben sich sofort vor Ort. Die zuerst eintreffenden Bundespolizisten konnten unmittelbar zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren feststellen.
Die beiden Dresdner waren bei Eintreffen der Beamten mit "Schießübungen" auf eine Wasserflasche, in Richtung der Gleise, beschäftigt. Bei Erkennen der Beamten, die für solche Einsatzlagen ebenfalls geschult sind, legten die beiden jungen Männer sofort erschrocken die Waffen auf den Boden. Kurze Zeit später eintreffende Spezialkräfte der Polizeidirektion Dresden unterstützten die Maßnahmen. Ein bereits im Anflug befindlicher Hubschrauber der Bundespolizei zur Unterstützung der Maßnahmen aus der Luft kam nicht mehr zum Einsatz.
Bei den verwendeten Waffen handelt es sich um sogenannte Softairwaffen des Modells G36, die den echten Sturmgewehren täuschend ähnlich sind. Das öffentliche Führen einer sogenannten Anscheinswaffe ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Waffengesetzes dar. Diese wird zuständigkeitshalber durch die Polizeidirektion Dresden verfolgt.
Viel schwerwiegender sind jedoch die Auswirkungen auf die Öffentlichkeit. Gerade die Sicherheitsbehörden sind bei derartigen Meldungen in höchstem Maße sensibel. Schnelles Eingreifen und dabei auch die Unbedarftheit junger Menschen im Hinterkopf habend, ist ein solches Szenario immer eine besondere Belastung für die Polizisten.
Insbesondere durch die hervorragende Zusammenarbeit der Bundes- und Landespolizei in Dresden konnte der Sachverhalt schnell aufgeklärt werden.