Der zunehmende Chip-Mangel heizt die Nachfrage nach Neuwägen zusätzlich an. Doch was passiert eigentlich mit all den Altwagen? Wie werden diese richtig entsorgt? Spätestens wenn das eigene Fahrzeug fahruntüchtig ist, nicht mehr durch den TÜV kommt, oder sich eine Reparatur nicht mehr auszahlt, ist es sinnvoll, sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Verwertung des Altautos auseinanderzusetzen.
Rückgabe an den Hersteller
Was viele nicht wissen: Es gibt die Möglichkeit, Altfahrzeuge an den Hersteller zurückzugeben. Als Altautos werden Fahrzeuge verstanden, die fahruntüchtig sind. Eine kaputte Scheibe oder fehlende Autoräder sind beispielsweise kein Grund für Fahruntüchtigkeit. Autohersteller sind laut der europäischen Altfahrzeug-Verordnung dazu verpflichtet, Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 bei Bedarf zurückzunehmen und kostenlos zu entsorgen. Diese Regelung unterliegt jedoch einigen Einschränkungen. Ausgenommen sind Wohnwägen und Oldtimer. Auch für Fahrzeuge, denen schon wesentliche Bauteile entnommen werden, besteht keine Rücknahmepflicht. Abgewickelt wird dies üblicherweise über den Vertragshändler. Wird das Altauto dem Händler jedoch nicht zur Verschrottung übergeben, sondern als Gebrauchtwagen klassifiziert, ist darauf zu achten, dass ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Verwertung des Altautos durch private Anbieter
Noch einfacher ist die Altautoentsorgung über einen privaten Anbieter. Auch hier ist die Verwertung, den gesetzlichen Standards entsprechend, kostenlos möglich, sofern das Fahrzeug noch nicht komplett ausgeschlachtet ist. Einige Anbieter holen das Altauto bundesweit sogar ab. Im Regelfall fallen auch dafür keine gesonderten Kosten an. Das Altfahrzeug wird anschließend einem Schrottplatz zugeführt, wo es fachgerecht verwertet und entsorgt wird. Bei fast allen Rohstoffen, die aus einem Altauto gewonnen werden können, handelt es sich um nicht nachwachsende Rohstoffe. Durch eine fachgerechte Verwertung gehen diese wertvollen Rohstoffe – großteils Altmetalle – nicht verloren. Vielmehr werden diese wiederaufbereitet und wiederverwertet. Eine hohe Recyclingquote sorgt für Nachhaltigkeit und Schonung der Ressourcen. Bei der Wahl eines privaten Anbieters ist in jedem Fall darauf zu achten, dass dieser zertifiziert ist und somit sämtliche gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass ein Verwertungsnachweis durch den privaten Anbieter ausgestellt wird. Dieser wird nicht nur für die persönlichen Unterlagen, sondern eventuell auch zur Vorlage bei der KFZ-Zulassungsstelle benötigt.
Verkauf auf einschlägigen Börsen
Neben der klassischen Verwertung von Altautos gibt es auch die Möglichkeit, diese auf einschlägigen Börsen im Internet oder der Tageszeitung anzubieten. Hier ist jedoch große Vorsicht geboten, denn längst nicht alle Autokäufer sind serös. Auch die Kärtchen mit der Aufschrift "Kaufe Ihr Auto zu Höchstpreisen." sind kritisch zu betrachten. Solche Versprechungen können zwar verlockend wirken, dahinter versteckt sich jedoch meist eine Betrugsmasche.
Fazit
Fahruntüchtige Fahrzeuge werden als Altautos bezeichnet. Diese müssen fachgerecht verwertet bzw. entsorgt werden. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Autohersteller sind innerhalb der EU dazu verpflichtet, Altfahrzeuge kostenlos zurückzunehmen. Dies ist jedoch mit einigen Auflagen und Einschränkungen verbunden. Eine einfache Möglichkeit, ein Altauto kostenlos zu entsorgen, ist die Verwertung durch private Anbieter. Vorsicht ist jedoch beim Verkauf im Internet hinsichtlich Seriosität geboten.