Das Qualifizierungschancengesetz – wer profitiert davon?
Ins Leben gerufen wurde das Qualifizierungschancengesetz, damit die Weiterbildung von Arbeitnehmern stärker gefördert wird und sich für diese somit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ergeben. Vor allem im Hinblick auf Digitalisierung und demografischen Wandel sollen Arbeitnehmer besser auf die neuen Anforderungen ihres Arbeitsplatzes vorbereitet werden.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz – auch „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ genannt – können alle Beschäftigten unabhängig von ihrem Alter, ihrer Qualifikation und der Größe des Betriebes eine Weiterbildungsförderung erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass es aufgrund eines Strukturwandels einen Bedarf zur Weiterbildung gibt. Um dies zu ermöglichen, beinhaltet das Qualifizierungschancengesetz nicht nur das Recht auf eine Weiterbildungsberatung. Beschäftigte bzw. deren Betriebe werden auch durch finanzielle Mittel unterstützt. Darüber hinaus wurde mit dem neuen Gesetz durch die Senkung des Beitragssatzes der Zugang zum Arbeitslosengeld I erleichtert.
Diese Maßnahmen beinhaltet das Qualifizierungschancengesetz
Durch die Digitalisierung und den Arbeitsmarktwandel haben sich in vielen Berufen die Anforderungen an Arbeitnehmer verändert. So ist etwa die Nachfrage nach IT-Fachkräften gestiegen. Ein weiteres Beispiel ist das Berufsbild des Kfz-Mechanikers. Mit der Verbreitung von E-Mobilität wird sich sein Berufsfeld deutlich verändern. Um weiterhin qualifizierte Arbeit in ihrer Branche leisten zu können, müssen sich viele Arbeitnehmer in wichtigen Schlüsseltechnologien fortbilden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Strukturwandel in Deutschland: In einigen Branchen fallen zunehmend Arbeitsplätze weg, zum Beispiel im Tagebau oder der Landwirtschaft. Gleichzeitig gibt es in anderen Feldern einen erhöhten Bedarf an Arbeitnehmern. Auch hier greift das Qualifizierungschancengesetz ein. Wir zeigen, welche konkreten Maßnahmen das neue Gesetz beinhaltet.
Maßnahme 1: Erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung
Unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße gibt es seit 2019 eine Weiterbildungsförderung dank Qualifizierungschancengesetz. Wenn Beschäftigte als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, erhalten sie Zugang zur Weiterbildungsförderung. Auch diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, werden gefördert.
Neben dem verbesserten Zugang zur Weiterbildungsförderung wurden auch die Förderleistungen selbst angepasst. Es gibt nun höhere Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten sowie höhere Zuschüsse zur Lohnfortzahlung während der Weiterbildung. Beides ist an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden. Wie hoch die Förderung ausfällt, richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Maßnahme 2: Verbesserter Schutz in der Arbeitslosenversicherung
Fester Bestandteil des Qualifizierungschancengesetzes ist auch ein verbesserter Schutz innerhalb der Arbeitslosenversicherung. Ab sofort reicht es aus, wenn man innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommt. Davor musste die Mindestversicherungszeit innerhalb von 24 Monaten erfüllt werden um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können.
Maßnahme 3: Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages
Dritte Säule des Qualifizierungschancengesetzes ist eine Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung. Seit dem 1. Januar 2019 liegt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei 2,5 Prozent.
So sieht die Förderung konkret aus
Für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bringt vor allem die verbesserte Weiterbildungsförderung einen großen Nutzen. Arbeitgeber sollen dazu motiviert werden, ihre Arbeitnehmer auf Weiterbildungen zu schicken. Als finanziellen Anreiz beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Weiterbildungskosten und leistet Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, das während der Weiterbildungsmaßnahme gezahlt wird. Die Höhe der Förderung orientiert sich dabei an der Firmengröße.
|
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) |
Kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter) |
Größere Unternehmen (ab 250 Mitarbeitern) |
Große Unternehmen (ab 2.500 Mitarbeitern) |
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten |
Bis zu 100 %
|
Bis zu 50 % |
Bis zu 25 % |
Bis zu 15 % |
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung |
Bis zu 75 % |
Bis zu 50 % |
Bis zu 25 % |
Bis zu 25 % |
Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz
Dabei wird die finanzielle Förderung in drei Gruppen unterteilt:
- Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren
- Lohnkosten für den Zeitraum, in dem Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine oder nur eine teilweise Arbeitsleistung erbringen kann
- Sonstige Kosten wie Fahrtkosten, Kosten für die Kinderbetreuung oder Unterbringung und Verpflegung
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Im Sinne des besseren Zugangs zu Weiterbildung unterstützt die Agentur für Arbeit verschiedene Maßnahmen. So können etwa Berufsabschlüsse extern bei Bildungsträgern, betriebsintern, anerkannte Teilqualifikationen oder Externenprüfungen gefördert werden. Infrage kommt diese Förderung für Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit im Unternehmen verrichten. Ebenso Teil der Förderung sind mehr als 120 Zeitstunden umfassende Weiterbildungen bei Bildungsträgern. Wichtig ist, dass der Bildungsträger AZAV-zertifiziert, also für den Bildungsgutschein zugelassen ist.
Diese Kriterien gelten für eine Weiterbildungsförderung
Weil sich kleine und mittlere Unternehmen oft davor scheuen, ihren Mitarbeitern eine Weiterbildung zu bezahlen, soll mithilfe von staatlicher Unterstützung in diesem Bereich eine Verbesserung erzielt werden. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die für eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz erfüllt werden müssen. Dazu gehören folgende:
- Die letzte Berufsausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen
- In den letzten vier Jahren hat der Beschäftigte an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen, welche nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert wurde.
- Die Weiterbildung findet extern statt oder wird im Betrieb von einem zugelassenen Träger durchgeführt
- Der Bildungsanbieter muss für die Förderung zugelassen sein.
- Der Lehrgang umfasst mehr als 160 Stunden
- Die Inhalte der Weiterbildung gehen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus
Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?
In den letzten Jahren waren die Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen von beschäftigten Arbeitnehmern eher rar gesät. Jetzt gibt es ein Recht auf Beratung zur beruflichen Weiterbildung. Außerdem gibt es nun mehr Möglichkeiten für Beschäftigte, sich weiter zu qualifizieren und sich so optimal auf die veränderten Bedingungen ihres Arbeitsplatzes vorzubereiten. Doch auch Arbeitgeber profitieren von besser ausgebildeten Mitarbeitern. Und durch finanzielle Zuschüsse wird ein noch größerer Anreiz dafür geschaffen.
Um die Details und Möglichkeiten einer Förderung abzuklären, sollten sich Arbeitgeber über den Arbeitgeber-Service direkt an die Agentur für Arbeit wenden. Das geht telefonisch unter der gebührenfreuen Nummer 0800 4 555520. In der Regel stellen das Unternehmen und der Beschäftigte einen Antrag auf Weiterbildungsförderung bei der Agentur für Arbeit. Wenn mehrere Beschäftigte eines Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen sollen, kann ein Sammelantrag für die Förderung gestellt werden.