Gegen 00.40 Uhr war der Mann am Mittwoch als Fahrer eines polnischen VW Passat an der Bad Muskauer Stadtbrücke aufgefallen. Während der anschließenden Kontrolle zeigt er den Bundespolizisten "seine" rumänische ID-Karte sowie "seinen" rumänischen Führerschein. Auf den Vorhalt, dass es sich in beiden Fällen um Fälschungen handele, behauptete er in Polnisch, diese wären seine Originaldokumente. In einer später durchgeführten Vernehmung gestand der "26-jährige Rumäne" seine wahre ukrainische Identität und sein tatsächliches Alter (27). Delikat ist ggf. der Umstand, der zu dem Einreise- und Aufenthaltsverbot führte, welches bis Juni 2022 galt: vor ungefähr zwei Monaten war der Drittstaatsangehörige ausgerechnet von Beamten der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf aufgegriffen und angezeigt worden. Nun wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines ausländerrechtlichen Verstoßes eingeleitet. Hinzu kommen Ermittlungen wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. An einer Zurückschiebung nach Polen wird nun kein Weg vorbeiführen. ... und hinsichtlich des Verbotes auf Einreise und Aufenthalt gab es angesichts der neuen Verfehlungen noch einen Nachschlag. Aus der Sperre bis Juni 2022 wurde eine Sperre bis August 2024!
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