Coronapandemie: Aktuelle Informationen zur Gültigkeit von Genesenenzertifikaten
Mit dem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes erhalten Sie nicht mehr wie gewohnt einen Genesenennachweis durch das Gesundheitsamt. Dieser Service wurde dem Landratsamt durch das Sächsische Sozialministerium untersagt. Mit dem Absonderungsbescheid oder Ihrem positiven PCR-Testergebnis können Sie sich in einer Apotheke Ihr Genesenenzertifikat in Papier ausstellen lassen. Der dort aufgedruckte QR-Code kann dann in die Corona-Warn-App oder CovPass-App eingelesen werden kann. In der Vergangenheit für 6 Monate ausgestellte Genesenennachweise des Gesundheitsamtes werden nicht abgeändert, gelten jedoch laut RKI-Empfehlungen in Deutschland mit Wirkung vom 15.01.2022 grundsätzlich nur noch 90 Tage nach PCR-Test. Die Gültigkeit der Genesung für Auslandsreisen richtet sich nach den Regelungen des Ziellandes.