Coronapandemie: Aktuelle Informationen zur Gültigkeit von Genesenenzertifikaten
24. Januar 2022, 20:00
Vielmehr richtet sich die Gültigkeit nach den Empfehlungen des RKI. Das RKI hat kurzfristig die Gültigkeitsdauer auf drei Monate befristet. Dazu erreichen das Gesundheitsamt sehr viele Nachfragen. Derzeit kann zum aktuellen Stand wie folgt informiert werden:
- Bestehende Genesenennachweise des Gesundheitsamtes werden nicht abgeändert.
- Neue Genesenennachweise werden ab sofort mit einem verkürzten Zeitraum ausgestellt.
- Die Gültigkeit der Genesung für Auslandsreisen richtet sich nach den Regelun-gen des Ziellandes. Für die QR-Codes wird daher nach wie vor eine Gültigkeits-dauer von sechs Monaten etwa durch die Apotheken ausgestellt. Die Feststel-lung, dass der Gültigkeitszeitraum überschritten ist, erfolgt durch die jeweils prüfende Stelle bzw. durch Anpassung der CovPassCheck-App auf nationaler Ebene.
- Derzeit wird auf Bundesebene über mögliche Übergangsfristen für bereits bestehende Genesenennachweise beraten.
Das Landratsamt wird über auf seiner Internetseite (www.landkreis-bautzen.de) über die weitere Entwicklung informieren.