Corona-News: Zwölf Neuinfektionen - Ein Todesfall
Elf weitere Patienten gelten als genesen. 564 Personen sind aktuell infiziert. 1.167 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.
Ein Patient ist verstorben. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 781.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 42 Corona-Patienten behandelt, 12 davon auf einer Intensivstation.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 109,33 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Laut Meldung des RKI beträgt der Wert 102,7. Die Differenz hat ihre Ursache zum Teil in den Nachmeldungen von per PCR-Test bestätigten positiven Schnelltest-Ergebnissen durch das Bautzener Gesundheitsamt. Diese werden erst verzögert in die RKI-Statistik aufgenommen. Für Verschärfungen oder Lockerungen im Landkreis Bautzen wird jedoch aufgrund der Festlegung des Freistaates die RKI-Inzidenz herangezogen. Überschreitet der Landkreis Bautzen hier die 100-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen, müssen Lockerungen zurückgenommen werden. Unter anderem drohen dann wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt und eine Person), Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund), Alkoholverbote, die Aussetzung von Click & Meet-Angeboten sowie Einschränkungen beim Individualsport.
Sachsen ändert Quarantäne-Verordnung
Der Freistaat Sachsen passt seine Quarantäne-Verordnung an und orientiert sich damit an der Regelung in Bayern und der neuen Musterquarantäne-Verordnung des Bundes. Dies hat das Kabinett beschlossen. Die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Variantengebiet werden damit erweitert. Bedingung ist die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise.
Konkret können künftig alle Beschäftigte ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Dies ist durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde nachzuweisen. Bisher galt diese Regelung nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und einzelne Branchen.
Ab Mittwoch: Selbsttests für Schüler und Lehrer
Ab Mittwoch, 17. März 2021 werden an allen weiterführenden Schulen Selbsttests zur Verfügung stehen. Damit wird eine wöchentliche Testung der Schülerinnen und Schüler ab Klasse fünf verpflichtend. Lehrerinnen und Lehrer müssen sich zweimal in der Woche testen.