Corona-News: Was gilt ab morgen?, neue Impftermine und zusätzliche Orte, neue Allgemeinverfügung: Freitestung erst ab dem 7. Tag möglich
Überlastungsstufe in Sachsen erreicht - Was gilt ab morgen?
Ab Freitag, 19. November 2021, gelten im gesamten Freistaat die Maßnahmen der Überlastungsstufe. Das bedeutet, dass in sämtlichen Angeboten und Einrichtungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 zur Einführung einer 3G-Zugangsregelung verpflichtet sind, mit dem 19. November 2021 der Zugang nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich ist. Dies gilt u.a. für die folgenden Bereiche:
- den Zugang zur Innengastronomie,
- die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
- den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
- den Sport im Innenbereich,
- den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
- den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
- den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
- die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr
Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt. Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren ungeimpften Person zulässig. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden hier ebenso wie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1032403
Neue Impftermine und zusätzliche Orte
Das DRK Bautzen bietet in der kommenden Woche weitere Impftermine im Landkreis Bautzen an. Geimpft wird unter anderem in Bautzen, Bischofswerda, Hoyerswerda, Kamenz, Königsbrück, Radeberg, Weißenberg, Wilthen. Es werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (im Rahmen der Abstandszeiten und Zulassungen) durchgeführt. In der Regel stehen Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und von Johnson & Johnson zur Verfügung. Interessierte bringen bitte ihre Chipkarte, ihren Ausweis oder Pass, sowie – falls vorhanden – ihr gelbes Impfbuch mit. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Aufklärungs- und Anamnesebogen gibt es vor Ort. Eine Vorab-Anmeldung ist nicht erforderlich. Hier geht es zu den Terminen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen-impftermine-25861.php
Freitestung erst ab dem 7. Tag möglich - Elfte Allgemeinverfügung zur Absonderung tritt ab morgen in Kraft
Die elfte Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen - durch die
Landkreise und Kreisfreien Städte und Priorisierung bei der Kontaktpersonennachverfolgung tritt ab Freitag, 19. November 2021 in Kraft.
Dann gilt u.a., dass eine „Freitestung“ zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung für
enge Kontaktpersonen frühestens am siebten Tag der Absonderung möglich ist. Dies gilt
unabhängig von der Testart und auch für Schülerinnen und Schüler.
Zu den Testzentren geht es hier: https://www.landkreis-bautzen.de/corona-testcenter-21556.php