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Corona-News: Sechs Neuinfektionen im Landkreis Bautzen, neue Regeln

30. Juni 2021, 20:00
Corona-News: Sechs Neuinfektionen im Landkreis Bautzen, neue Regeln

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Mittwoch, 30. Juni 2021, sechs Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.

In vier Fällen handelt es sich um Nachmeldungen der zurückliegenden sieben Tage. Elf weitere Patienten gelten als genesen. 26 Personen sind aktuell infiziert. 54 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne. In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 10 Corona-Patienten behandelt, vier davon auf einer Intensivstation. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 3,7. 41 von 57 Städten und Gemeinden sind aktuell coronafrei. In zehn weiteren Kommunen gibt es derzeit jeweils nur einen Corona-Fall. Die höchste Fallzahl weist derzeit Wachau mit 6 Corona-Infizierten auf.

Ab 1. Juli: Viele Corona-Regeln werden aufgehoben

Mit einer stabilen Inzidenz unter 10 gelten im Landkreis Bautzen ab morgen nur noch die Basismaßnahmen der sächsischen Corona-Regeln. Das ändert sich:

Kontaktbeschränkungen:

Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte sind aufgehoben. Das heißt, dass auch Feiern innen und außen ohne Begrenzung der Personenzahl möglich sind. Freibäder können ohne Begrenzung der Besucherzahl öffnen.

Testpflicht:

Die Testpflichten werden weiter reduziert. So ist für Personal an Schulen und Kitas und auch die Schülerinnen und Schüler nur noch ein Test pro Woche vorgesehen. Darüber hinaus besteht eine Testpflicht noch in Diskotheken, Clubs und Musikclubs und im Bereich der Prostitution sowie auf Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern gleichzeitig.

Maskenpflicht:

Die allgemeine Maskenpflicht im Freien ist aufgehoben. Sie gilt aber weiterhin in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV sowie bei Großveranstaltungen im Innenbereich. Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbaren Atemschutzmasken besteht für die Beschäftigten im ambulanten Pflegebereich sowie in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen sowie für Besucher, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Ausnahmen gelten hier für vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Hygienekonzepte:

Genehmigte Hygienekonzepte müssen Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern gleichzeitig und Tanzveranstaltungen vorweisen. Alle anderen Einrichtungen und Angebote müssen eigenständig ein Hygienekonzept vorhalten, jedoch können hier die oft bundesweit geltenden Richtlinien einzelner Branchen auf die sächsische Verordnung angepasst werden. Das bedeutet unter anderem, dass in diesen Branchenkonzepten vorgesehene Besucherbegrenzungen oder Mindestabstände nicht mehr zwingend in Hygienekonzepten enthalten sein müssen.

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