Corona-News: Keine Impf-Zertifikate durch das Gesundheitsamt, Testpflicht für Reiserückkehrer
Keine Impf-Zertifikate durch das Gesundheitsamt
Im Zusammenhang mit Diskussion um Sicherheitslücken bei der Erstellung digitaler Impfzertifikate durch Apotheken können aktuell auch durch das Gesundheitsamt Bautzen keine EU-Impfzertifikate ausgestellt werden. In den Apotheken sind Impfzertifikate derzeit trotz gegenteiliger Meldungen nicht verfügbar. Hier wird Anfang bis Mitte der kommenden Woche mit einer Lösung gerechnet. Aktuell können die digitalen Impfbescheinigungen daher nur über Hausärzte ausgestellt werden.
Einsatz mobiler Impfteams in Städten und Gemeinden
Der Einsatz mobiler Impfteams auch in kleineren Städten und Gemeinden wird derzeit durch DRK und Landratsamt vorbereitet. Aktuell melden die Kommunen den Bedarf an das Landratsamt, das DRK wird im Anschluss die konkreten Orte und Termine prüfen. Bereits ab der kommenden Woche sind spontane Corona-Impfungen auch in Bautzen und Hoyerswerda in Einkaufszentren möglich.
https://www.landkreis-bautzen.de/impfen-jetzt-auch-in-einkaufszentren-moeglich-24185.php
Eine zuverlässige Übersicht über die Zahl der geimpften Einwohner des Landkreises liegt derzeit nicht vor. Auf Nachfrage des Landratsamtes im Sozialministerium und bei der Kassenärztlichen Vereinigung konnte keine valide Gesamtzahl benannt werden. Der durch den Freistaat vermeldete Impffortschritt der DRK-Impfzentren in den Landkreisen wurde zuletzt am 5. Juli 2021 aktualisiert. Da sich viele Einwohner im Landkreis Bautzen jedoch in den Impfzentren Löbau und Dresden impfen ließen, ist auch diese Zahl vom Grunde her nicht zuverlässig. Damit sind keine Aussagen über den tatsächlichen Impffortschritt im Landkreis Bautzen möglich.
Testpflicht für Reiserückkehrer ab 1. August
Ab Sonntag, 1. August 2021, gilt eine Testpflicht für Reiserückkehrer ab 12 Jahren – unabhängig vom Reiseziel und dem Transportmittel. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht ausgenommen, es sei denn die Einreise erfolgt aus einem Virusvariantengebiet. Dann müssen auch diese Personen einen Test vorweisen. Das Testergebnis muss bei der Einreise vorliegen. Der genaue Wortlaut der Einreiseverordnung ist noch nicht veröffentlicht. Zusätzlich gilt in Sachsen eine Testpflicht für die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Beschäftigte, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen dokumentierten beaufsichtigten Test durchführen. Genesene und Geimpfte sind davon ausgenommen.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AenderungsVO-Corona-SchVO-Lesefassung-2021-07-20.pdf