Corona-News: Impfungen in Einkaufszentren, Klassen- fahrt führt zu Quarantänen

Impfen jetzt auch in Einkaufszentren möglich
Spontane Corona-Impfungen sind im August auch in Bautzen und Hoyerswerda möglich. Mobile Teams des DRK-Kreisverbandes Bautzen werden im KornmarktCenter Bautzen und LausitzCenter Hoyerswerda Impfungen ohne Anmeldung anbieten. https://www.landkreis-bautzen.de/impfen-jetzt-auch-in-einkaufszentren-moeglich-24185.php
Klassenfahrt in die Quarantäne
Die Zahl der durch das Gesundheitsamt ausgesprochenen Quarantänen ist um 66 auf 107 Fälle angestiegen. Überwiegend betroffen sind Schüler und Lehrer einer Klassenfahrt. Unter den Reisenden befand sich eine infizierte Schülerin, die bereits während der Reise Symptome zeigte und nach Rückkehr in den Landkreis Bautzen positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Die 14 Tage dauernde Quarantäne macht nun einen Strich durch die Urlaubspläne vieler Schüler und Lehrer – und sorgt auch für Frust gegenüber den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes. Zwei Schüler der Reisegruppe haben bereits ihren Urlaub angetreten, das Gesundheitsamt versucht diese im Ausland zu erreichen. Die Infektion wurde bereits in einigen Fällen an Mitschüler weitergeben, in einem Fall besuchte eine Schülerin nach Reiserückkehr einen Abi-Ball mit 340 Gästen. Das Gesundheitsamt hatte hier vorher ein strenges Hygienekonzept für die Veranstaltung abgestimmt und insbesondere auf Coronatests bestanden. Aus diesem Grund wurde durch das Gesundheitsamt nur in fünf statt 340 Fällen eine Quarantäne ausgesprochen. Das Gesundheitsamt empfiehlt bei Symptomen, die auf eine Corona-Infektion deuten könnte, einen Test beim Hausarzt. Personen, die bei Veranstaltungen mit Corona-Fällen nicht als enge Kontaktperson mit Quarantäne-Auflagen ermittelt wurden, wird eine 14- tägige Selbstbeobachtung empfohlen.
Corona-Verordnung: Testpflicht für Rückkehr an Arbeitsplatz
Der Freistaat hat seine Corona-Schutz-Verordnung bis 25. August 2021 verlängert. Seit dieser Woche gilt zudem eine Testpflicht für die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Beschäftigte, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeits- tag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen dokumentierten beaufsichtigten Test durchführen.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AenderungsVO-Corona-SchVO-Lesefassung-2021-07-20.pdf