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Corona-News: 54 Neuinfektionen im Landkreis Bautzen - Neue Regeln ab Montag

28. Mai 2021, 20:00
Corona-News: 54 Neuinfektionen im Landkreis Bautzen - Neue Regeln ab Montag

Im Landkreis Bautzen sind bis zum Freitag, 28. Mai 2021, insgesamt 54 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Davon handelt es sich in 30 Fällen um Nachmeldungen der vergangenen sieben Tage.

54 weitere Patienten gelten als genesen. 532 Personen sind aktuell infiziert. 1.041 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne. 

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 65 Corona-Patienten behandelt, 23 davon auf einer Intensivstation.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 46,4.

 

Neue Corona-Regeln ab Montag

Der Freistaat Sachsen hat den Wortlaut seiner neuen Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Diese gilt ab Montag, 31. Mai 2021, und bis 13. Juni 2021. Die wesentlichen Regelungen bleiben bestehen. Folgende Änderungen betreffen auch den Landkreis Bautzen:

 

  • Kontaktbeschränkungen

Weiterhin dürfen sich zwei Hausstände mit maximal fünf Personen insgesamt innen und 10 Personen außen treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt, ebenso Genesene und vollständig Geimpfte. Bei stabiler Inzidenz unter 50 können sich auch in Innenräumen 10 Personen aus zwei Hausständen treffen.

 

  • Geschäfte öffnen ohne Terminvereinbarung

Click & Meet ist nicht mehr vorgesehen. Das heißt, dass Geschäfte, die nur mit Click & Meet öffnen durften, nun auch ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden können. Ein tagesaktueller Test ist jedoch weiterhin notwendig. Ausnahmen gelten generell für vollständig Geimpfte und Genesene.

  • Regelungen für den Sport

Die Neuregelungen der Corona-Schutz-Verordnung für den Freizeitsport entsprechen im Wesentlichen den bereits durch den Landkreis veröffentlichten Regeln. Für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen ist auch Kontaktsport im Außenbereich ohne Test erlaubt. Für Erwachsene gilt eine Grenze von 30 Personen mit Kontakterfassung für kontaktfreien Sport im Außenbereich (ohne Test). In gleicher Zahl sind für Erwachsene auch Kontaktsport im Außenbereich und kontaktfreier Sport im Innenbereich mit Test und Kontakterfassung möglich. Trainer benötigen immer einen tagesaktuellen Test. Der Test entfällt für Genese und vollständig Geimpfte.

 

Weitergehende Lockerungen gelten erst ab einer stabilen Inzidenz unter 50.

 

Die aktuellen Regelungen zum Sport können unter

https://www.landkreis-bautzen.de/landkreis-bautzen-beschliesst-erleichterungen-fuer-den-sport-22868.php

nachgelesen werden.

 

Gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Kreissportbundes Bautzen hat Vize-Landrat Udo Witschas heute den Startschuss für die Aktion „Zeit für den Neustart“ im Landkreis Bautzen gegeben. Am Berufsschulzentrum Bautzen brachten sie ein Werbebanner für die sachsenweite Kampagne an. Auch an zahlreichen anderen Sportstätten des Landkreises wird das Motiv zu finden sein. Bis zum 30. Mai 2021 soll mit bewegten Aktionen wie Lauf-Challenges, dem symbolischen Tragen der Sportkleidung auch außerhalb des Trainingsbetriebes oder kreativen Social-Media-Wettbewerben unter den Vereinsmitgliedern für die Wiederaufnahme des Vereinssports geworben werden.

 

www.sportbund-bautzen.de/neustart

  • Freibäder

Freibädern dürfen mit Hygienekonzept und Kontakterfassung sowie tagesaktuellem Test öffnen. Der Test entfällt für Genese und vollständig Geimpfte. Die Hygienekonzepte müssen bezüglich der aktuellen Rechtsgrundlagen, insbesondere der Ausnahmen für Genesene und vollständig Geimpfte, aktualisiert und ansonsten aus dem Vorjahr übernommen werden. Eine Genehmigungspflicht durch das Gesundheitsamt besteht nicht.

 

  • Stadtführungen

Stadt-, Gäste- und Naturführungen dürfen mit höchstens 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Kontakterfassung und Test stattfinden. Der Test entfällt für Genese und vollständig Geimpfte.

 

  • Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten dürfen bei Unterschreitung der Inzidenz von 50 wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das heißt, dass in Schulen kein Wechselmodell mehr notwendig ist und die strikte Gruppentrennung in den Kindergärten aufgehoben wird. Die Testpflicht für Eltern, die ihre Kinder in die Einrichtungen bringen, entfällt komplett. Alle anderen Personen müssen sich aber weiterhin zwei Mal in der Woche testen lassen, wenn sie das Gelände betreten. Die Maskenpflicht im Unterricht in den weiterführenden Schulen bleibt bestehen.

 

 

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