Corona-News: 278 Neuinfektionen - zehn Todesfälle
Zehn Patienten im Alter zwischen 71 und 98 Jahren sind verstorben. Damit steigt die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Beginn der Pandemie auf 214. Weitere 319 Patienten gelten als genesen. 2.796 Personen sind aktuell infiziert.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 658,33 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 5.296 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 274 Corona-Patienten behandelt, 39 davon auf einer Intensivstation.
Das Team des Gesundheitsamtes ist auch Weihnachten aktiv und wird positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen anrufen. Die Corona-Hotline ist von 8.30 bis 10.30 Uhr in dringenden Fällen erreichbar.
Kontaktbeschränkungen/Ausgangsbeschränkungen – was gilt Weihnachten?
Kontaktbeschränkungen: Zusammenkünfte und Besuche sind vom 24. bis 26. Dezember in einem Hausstand mit vier weiteren Personen zulässig. Diese müssen nicht aus einem Haushalt stammen, sollen sich aber auf den engsten Familien- und Freundeskreis beschränken. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Ausgangssperre: Die Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr gilt nicht am Heiligabend.
Schnelltests in Bautzen und Hoyerswerda
Die Termine für die Corona-Schnelltests in Bautzen und Hoyerswerda sind alle vergeben. Die Termine waren bereits am Abend des 21. Dezember 2020 ausgebucht. Insgesamt werden 400 Tests je Standort durchgeführt. Die PCR-Testung möglicher positiver Fälle wird nun – anders als geplant – direkt vor Ort vorgenommen.
Schneller in Quarantäne
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Quarantäne-Pflicht auch für Menschen gilt, die nach einem Corona-PCR-Test auf ihr Ergebnis warten. Die Hausärzte stellen nach einem solchen Test ein Schreiben aus, dass den Getesteten als so genannte „Verdachtsperson“ bestätigt. Damit gilt für diese Person die Quarantäne-Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen und die Absonderungspflicht. Diese besteht auch nach einem positiv ausgefallenem Schnelltest. Dessen Ergebnis ist für die Quarantäne ausreichend, jedoch wird in jedem Fall zur Bestätigung noch ein PCR-Test nachgeholt.