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Corona-News: 160 Neuinfektionen - 3 Todesfälle - Neue Quarantäne-Verordnung

15. Januar 2021, 20:00
Corona-News: 160 Neuinfektionen - 3 Todesfälle - Neue Quarantäne-Verordnung

Im Landkreis Bautzen sind am Freitag, 15. Januar 2021, insgesamt 160 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.

Weitere 330 Patienten gelten als genesen. 1.855 Personen sind aktuell infiziert.

 

Drei Patienten im Alter zwischen 78 und 86 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 412.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 318,33 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. 3.768 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne. 

In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 174 Corona-Patienten behandelt, 33 davon auf einer Intensivstation.

Insgesamt melden die Kliniken eine leichte Entspannung bei den Einlieferungen von Corona-Patienten.

 

Neue Quarantäne-Verordnung für den Landkreis Bautzen


Ab 18. Januar 2021 gilt eine neue Quarantäne-Verordnung für den Landkreis Bautzen. Das Landratsamt hat heute die bestehende Verordnung ersetzt, die auch alle anderen Landkreise in Sachsen erlassen werden.

Neu ist, dass die Personen, die mit einer per Schnelltest oder PCR-Test positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, sich automatisch in Quarantäne begeben müssen, sobald diese Person Kenntnis von ihrem Ergebnis erlangt. Bisher war der Quarantäne-Anruf des Gesundheitsamtes ausschlaggebend. Ausnahmen bestehen für Angehörige mit einer Corona-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate sowie Angehörige des eigenen Hausstandes, die keinen Kontakt hatten und keine Symptome aufweisen.

Wie bisher gilt die Quarantänepflicht auch für alle Personen, die auf das Ergebnis eines PCR-Test warten. Erfolgt der Test durch den Hausarzt, ist dieser verpflichtet, die Testperson auf die Quarantäne-Pflicht hinzuweisen.

Fällt ein Schnelltest positiv aus und ergibt der PCR-Kontrolltest ein negatives Ergebnis, wird die Quarantäne aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung gilt wie bisher auch für Personen, die nicht im Landkreis Bautzen wohnen, aber etwa hier arbeiten, bzw. deren Kontaktpersonen im Landkreis Bautzen leben. Das jeweils zuständige Gesundheitsamt wird dann durch das Bautzener Gesundheitsamt unterrichtet.

Positiv getestete Personen sind verpflichtet sich beim Gesundheitsamt zu melden und über ihr Testergebnis zu informieren. Dabei sind auch die engen Kontaktpersonen anzugeben. 

Zeigen Kontaktpersonen in ihrer Quarantäne Krankheitszeichen, müssen sie darüber das Gesundheitsamt telefonisch oder per E-Mail informieren. Sollte der Gesundheitszustand von Corona-Patienten oder Kontaktpersonen in Quarantäne eine Behandlung bei Ärzten und Klinik bzw. Transport durch den Rettungsdienst erforderlich machen, sind diese Stellen vorab über die Corona-Infektion bzw. die Quarantänepflicht zu informieren.

 

Download: https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Die_Quarantaene_Allgemeinverfuegung_des_Landkreises_Bautzen_ab_18_Januar_2021.pdf

 

Corona-Kinderkrankengeld wird Montag beschlossen

Das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 wird pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt. Der Bundestag hat zugestimmt, der Bundesrat wird dies am Montag tun.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

Voraussetzungen sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinderkrankengeld-wird-ausgeweitet/164738

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