Corona-News: 127 Neuinfektionen im Landkreis Bautzen - Drei Todesfälle

1.792 Personen sind aktuell infiziert. 4.714 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.
Drei Patienten im Alter von 57 bis 79 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 832.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 113 Corona-Patienten behandelt, 27 davon auf einer Intensivstation.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 238,5.
Bundesnotbremse – das gilt jetzt im Landkreis Bautzen
Die Einschränkungen der Bundesnotbremse gelten ab 24. April 2021 auch im Landkreis Bautzen. Hier geht es zu einer Übersicht über die wichtigsten Änderungen.
Bundesnotbremse – Das gilt in Schulen und Kitas
Aufgrund der Bundesnotbremse müssen ab Montag, 26.April 2021, auch Schulen und Kitas im Landkreis Bautzen schließen. Informationen zur Notbetreuung und den Klassen, die noch im Präsenzunterricht unterrichtet werden, gibt es hier:
Weitere Testmöglichkeiten im Landkreis Bautzen
Im Landkreis Bautzen können sich Bürgerinnen und Bürger jetzt an rund 100 Stellen kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen. Neu dazugekommen sind unter anderem Testzentren in Bautzen (Allende-Viertel, Neusalzaer Straße, Deutsch-Sorbisches Volkstheater), Hoyerswerda (Lausitzhalle), Großdubrau (Vereinshaus), Kamenz (FitForLive) und Ottendorf-Okrilla (DRK-Pflegedienst). Auch das Angebot der mobilen Teams wurde ausgebaut. Weitere Angebote sind geplant. In den zurückliegenden sieben Tagen wurden insgesamt 14.239 Schnelltests vorgenommen. 88 davon lieferten ein positives Testergebnis.
Übersicht über alle Testmöglichkeiten
www.landkreis-bautzen.de (Liste) und www.lkbz.de/coronatest (Karte)
Mehr Kind-Krank-Tage beschlossen
Das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige ist um 10 zusätzliche Tage, für Alleinerziehende um 20 Tage ausgeweitet worden, damit diese ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung zuhause betreuen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung grundsätzlich auch im Homeoffice erbracht werden kann. Erst im Januar hatte der Bundesrat - ebenfalls in einer Sondersitzung - der Erhöhung auf 20 bzw. 40 Tage für das Jahr 2021 zugestimmt.
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1003/1003-pk.html