Corona-Lage im Landkreis Görlitz
Es handelt sich um 25 Erwachsene und 17 Kinder. Bei einem Fall handelt es sich um eine Nachmeldung vom
2. Oktober, die daher nicht in der 7-Tages-Inzidenz berücksichtigt wird. Eine Übersicht der Fallzahlen ist unter
http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt
107,4 je 100.000 Einwohner, der Wert des RKI liegt heute bei 93,0.
Derzeit befinden sich 13
Personen in medizinischer Behandlung in einer Klinik des Landkreises Görlitz, drei davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Im Landkreis Görlitz sind bislang 1.463 Fälle von SARS-CoV-2-Mutationen nachgewiesen worden,
29 davon sind aktuell
noch aktiv von Quarantäne betroffen.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis Görlitz
21.508 Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 registriert. Derzeit befinden sich
427 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Insgesamt sind bislang 1.165 Personen im Landkreis Görlitz in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion
verstorben.
Ergänzende Information zu den Regelungen zur Absonderung, insbesondere von Kontaktpersonen:
- Infizierte Personen müssen sich nach wie vor für 14 Tage absondern. Dann endet die Quarantäne sofern keine Symptome mehr vorliegen.
- Nicht jeder Kontakt mit einer infizierten Person führt automatisch in die Quarantäne. Hier nimmt das Gesundheitsamt künftig eine Priorisierung vor. Weiterhin angeordnet wird eine Quarantäne immer für Angehörige eines Hausstands sowie nach Prüfung bei besonders gefährdeten Personengruppen (z.B. bei Tätigkeit in Pflegeheimen, Besuch von Schulen u.a.). Informationen zu Ausbrüchen werden erfasst und bei einer Häufung von Fällen weiterverfolgt. Die Anordnung der Quarantäne erfolgt durch das Gesundheitsamt. Die Regelungen zur Quarantäne (=Absonderung), der jeweils geltenden Allgemeinverfügung zur Absonderung, bleiben davon unberührt.
- Einen Sonderfall stellen Angehörige eines Hausstandes dar. Wird hier ein Infektionsfall festgestellt, dann müssen sich diese Personen auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes sofort in Quarantäne begeben, sobald sie von der Infektion des Quellfalls erfahren haben.