Corona-Bericht des Landkreis Bautzen vom 21.04.2020
Vier weitere Patienten in einem Radeberger Pflegeheim sind leider verstorben, drei davon waren positiv auf das Virus getestet worden. „Wir nehmen diese Nachricht mit Betroffenheit und Trauer auf, den Angehörigen gilt unser tiefstes Beileid“, so Landrat Michael Harig. Damit sind zehn Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.
Zwei weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 192 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 378. Insgesamt konnten bislang 1581 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden neun positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Aktuell sind 127 Personen im Landkreis Bautzen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Gesundheitsamt testet in Pflegeheimen
Das Gesundheitsamt hat am Montag insgesamt 220 Tests durchgeführt - ein Großteil davon durch mobile Teams der Behörde in vier Pflegeheimen im Landkreises. Tests in Pflegeheimen sind seit vergangener Woche ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Gesundheitsamtes. Dafür wurde ein gesondertes Team innerhalb des Amtes gebildet, das den engen Kontakt mit den Heimen im Landkreis Bautzen weiter intensiviert.
- Jugendamt: Hinweise für Organisation von Notbetreuungen in Kitas
Parallel zur neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen wurde auch die Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen und Horten erneuert. Diese führen zum einen zu erneuten Fragen von Eltern und Einrichtungen. Zum anderen erreichen uns Nachfragen von Mitarbeitern von Einrichtungen, die auf die unterschiedliche Handhabung in den Einrichtungen hinweisen.
Die Situation bleibt auch mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen zum 20. April 2020 für Kitas unverändert. Zwar wurde die Gruppe der systemrelevanten Berufe erweitert, jedoch nur wenn beide Eltern einer der Berufsgruppen angehören. Von daher ist es geboten, das grundsätzliche Vorgehen in den Einrichtungen nicht zu ändern.
Merkblatt "Organisation der Notbetreuung" für kommunale und freie Kitas
Hinweise des Jugendamtes zur Ausgestaltung der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen kommunaler und freier Träger
- Krankschreibungen per Telefon nun doch wieder möglich
Ärzte können Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege vorerst weiterhin per Telefon krankschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss gestern bekanntgegeben. Das Ausstellen einer AU nach telefonischer Anamnese ist danach für bis zu sieben Tage möglich, bei Bedarf kann diese um weitere sieben Tage verlängert werden. Die Ausnahmeregelung gilt vorerst bis 4. Mai. Über eine erneute Verlängerung soll rechtzeitig vor Auslaufen der Regelung entschieden werden.