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Böllerkontrollen an der Grenze

28. Dezember 2020, 22:00
Böllerkontrollen an der Grenze

Die Bundespolizeiinspektion Ebersbach, die Gemeinsame Einsatzgruppe Oberlausitz und Bürgerkontaktbeamte des Zittauer Polizeireviers kontrollierten heute zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr in Zittau nahe der polnischen Grenze Bürgerinnen und Bürger, die nach sowie aus Polen und Tschechien reisten.

Insgesamt wurden etwa 40 Fahrzeuge und Fußgänger gestoppt. Im Fokus standen das Verbringen illegaler Feuerwerkskörper und die Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen. Bei den Reisenden handelte es sich zumeist um Bewohner aus dem Grenzgebiet des Dreiländerecks, die einen triftigen Reisegrund vorweisen konnten. Neben Besuchen bei Verwandten ersten Grades, waren auch Arztbesuche und die Berufsausübung der Grund für das Verlassen der häuslichen Umgebung. Insgesamt wurden sieben Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz registriert. Die erwischten Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 25 und 71 Jahren waren in Polen tanken. Andere gaben zu, in Polen tanken zu wollen, sahen aber während der Kontrolle davon ab. Sie wurden nochmals auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen. Nicht zugelassenes Feuerwerk hatte keiner der Kontrollierten dabei. Ein Dönerlieferant aus Berlin hatte jedoch 12 Stangen Zigaretten aus Polen mitgebracht. Mit diesen überschritt er die erlaubte Freimenge von 800 Stück – in der Regel vier Stangen. Der Fall wurde zur Ahndung einer Steuerstraftat vor Ort an Zollbeamte übergeben. Seine Reise diente ansonsten der Berufsausübung und war hinsichtlich der Corona-Schutzbestimmungen nicht zu beanstanden. Im Vergleich zu den Vorjahren registriert die Bundespolizei bisher weniger Bölleraufgriffe. Ob dies so bleibt und ob es dann am bundesweiten Verkaufs- und stellenweisen Abbrennverbot gelegen hat, wird sich in einigen Tagen zeigen.
Erst gestern wurde in Zittau ein 28-jähriger Deutscher aus Mittweida gestoppt, der extra für seinen Böllerkauf in Polen mit seinem E-Bike per Zug angereist war. Während der Kontrolle fanden die Beamten zwei gefüllte Einkaufstaschen vor. Darin befanden sich 118 verbotene Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse von etwa 1 Kilogramm. Diese wurden beschlagnahmt und heute Morgen dem Entschärferdienst der Bundespolizei übergeben. Der entsorgt das Feuerwerk fachgerecht. Abgesehen vom Strafverfahren wegen dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und der Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen dem Verstoß gegen die geltenden Corona-Schutzbestimmungen, kommen nun auch die Kosten für die Entsorgung auf den Mann zu. Die Bundespolizei appelliert nochmal eindringlich, die Finger von illegalem Feuerwerk zu lassen. Einerseits hat der in den Böllern verwendete Blitzknallsatz eine nicht vorhersehbare und wesentlich höhere Explossivkraft gegenüber den zugelassenen Böllern mit Schwarzpulver. Andererseits kann man sich die Sprengkraft von 1000 Gramm sprengstoffähnlichen Inhalten nicht vorstellen. Ungeprüftes Feuerwerk ist in manchen Fällen selbstentzündlich und massenexplossionsfähig. Zum Vergleich befinden sich in den etwa 3,5 Zentimeter großen LA BOMBA Knallern, die es auf vielen Grenzmärkten in Polen und Tschechien gibt, etwa zwei bis drei Gramm Blitzknallsatz, mit dem sich schon Viele ihre Finger weggesprengt haben. Außerdem sollten wir in der aktuellen Situation ohnehin die Notärzte und Krankenhäuser durch eventuelle Verletzungen aufgrund Abbrennens von Feuerwerk nicht zusätzlich belasten.

Foto: Bundespolizei
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