Bitcoin- und Kryptowährungssteuern im Jahr 2022 – so sieht die Situation im DACH-Raum aus
Verwunderlich ist das nicht,
denn die Akzeptanz hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Gründe dafür
sind vielfältiger Natur, aber insbesondere die hohen Kursanstiege dürften das
Interesse von vielen Personen geweckt haben. Infolgedessen gibt es im gesamten
DACH-Raum zahlreiche Menschen, die ein Investment in Kryptowährungen in
Erwägung ziehen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, aber es gibt einige
Faktoren, die berücksichtigt werden sollten und einer der wichtigsten ist die
Sicherheit.
Da digitale Währungen ein beliebtes Ziel von Hackern sind, sollten Verbraucher
unbedingt Maßnahmen treffen, um ihre Sicherheit beim Handel mit Kryptowährungen
zu erhöhen. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und eine der besten
ist die Nutzung eines VPN. Durch einen VPN lässt sich sämtlicher Datenverkehr
verschlüsseln, wodurch es Hackern praktisch unmöglich ist, auf sensible Daten
wie Passwörter zuzugreifen oder Transaktionen zu manipulieren. Wer ein billigeres VPN für PC finden möchte, kann einfach einen Blick auf Vergleiche werfen.
Neben der Sicherheit spielen jedoch auch weitere Faktoren eine Rolle. Wer
Interesse an Kryptowährungen hat, sollte beispielsweise wissen, wie Bitcoin und
andere digitale Währungen versteuert werden. Schauen wir uns also die Situation
im DACH-Raum für das Jahr 2022 an.
Angesichts der steuerlichen Situation ist es verwunderlich, dass digitale
Währungen nicht zu den beliebtesten Anlagen der Deutschen gehören. Viele Investoren gehen immer noch davon aus, dass
Kryptowährungen als Fremdwährung oder Kapitalanlage gelten, aber das entspricht
nicht der Realität. Tatsächlich handelt es sich bei digitalen Währungen um
sonstige Wirtschaftsgüter, womit sie Antiquitäten, Kunstwerken oder anderen
Wertgegenständen gleichgestellt sind. Im Gegensatz zu den meisten Finanzanlagen
unterliegen Kryptowährungen somit nicht der Abgeltungs-, sondern der
Einkommensteuer. Sämtliche durch Kryptowährungen erzielte Gewinne müssen also
nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Das gilt jedoch
nur dann, wenn der Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist erfolgt.
Bei der Spekulationsfrist handelt es sich um eine Frist von einem Jahr. Sollten
Anleger ihre Kryptowährungen länger als 365 Tage halten und erst danach
verkaufen, fallen keine Steuern an. Ob Gewinne oder Verluste erzielt wurden,
spielt dabei keine Rolle. Die Regelungen gelten deutschlandweit und zwar ganz
egal, ob Sie sich in der Region Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern oder einem anderen Ort befinden.
In Deutschland ist es also durchaus sinnvoll, in Kryptowährungen anzulegen.
Steuern fallen schließlich nur dann an, wenn Sie innerhalb der
Spekulationsfrist verkaufen sollten. Aufgrund der hohen Volatilität sind
digitale Währungen jedoch nicht immer als langfristige Anlage geeignet.
Lange Zeit galt Österreich als ein sicherer Hafen für Kryptowährungen, weswegen
viele Krypto-Unternehmen ihren Sitz im Land haben. Das könnte sich in Zukunft
ändern, denn im Gegensatz zu Deutschland und der Schweiz kommen 2022 neue Regeln für Kryptowährungssteuern. Ab dem 1. März 2022 wird ein Steuersatz von 27,5 % fällig.
Anders als in Deutschland ist es dabei egal, wie lange die Kryptowährungen
gehalten wurden. Anleger müssen also sowohl bei kurz- als auch langfristigen
Anlagen mit hohen Steuern rechnen.
Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht: In einigen Fällen sind Anlagen von
einer Besteuerung ausgenommen. Das gilt jedoch nur für digitale Währungen, die
vor dem 28. Februar 2021 erworben und über die Spekulationsfrist hinaus
gehalten wurden. Solche Kryptowährungen gelten als Altvermögen, sodass Gewinne
aus einem Verkauf steuerfrei sind. Mit 2023 kommt eine weitere Regelung hinzu:
Inländische Dienstleister wie beispielsweise Bitpanda werden dann für Einkünfte
aus Kryptowährungen die Kapitalertragssteuer (KESt) abziehen müssen. Aufgrund
der neuen steuerlichen Situation ist es fraglich, wie sich der Kryptomarkt in
Österreich entwickeln wird.
Die Kantone in der Schweiz erheben eine Steuer auf das Vermögen natürlicher
Personen. Besagte Steuer wird jährlich veranlagt und richtet sich nach dem
Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen. Guthaben in Kryptowährungen sind von der
Vermögenssteuer zum Jahresendkurs nicht ausgenommen. Aus diesem Grund
publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für Kryptowährungen wie
Bitcoin und Ethereum einen offiziellen Kurswert als Durchschnitt von
verschiedenen Handelsplattformen. Anleger können sich bei ihrer Steuererklärung
an diesem Kurswert orientieren.
Neben Guthaben in Kryptowährungen muss auch weiteres Einkommen versteuert
werden. Einkünfte durch Lending, Mining oder Staking unterliegen jedoch nicht
der Vermögens-, sondern der Einkommenssteuer. Bei Zweifeln empfiehlt sich das
Hinzuziehen eines Steuerberaters.