Bischofswerdaer Kindertagesstätte "Horthausen" muss auch geschlossen werden
13. November 2021, 19:00
Um die Infektionskette zu unterbrechen, ist die befristete Schließung der Einrichtung zwingend geboten. Bei Fortführung der Betreuung der Schulkinder in der Einrichtung „HortHausen“ bestünde die Gefahr einer zunehmenden und exponentiellen Ausbreitung von Infektionen mit SARS-CoV-2. Zum Schutz der Kinder als auch des Personals sieht der Träger von der vorübergehenden Betreuung der Kinder ab. Die notwendige Bescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse wegen Schließung einer Kindereinrichtung/Schule erhalten Eltern im Sekretariat der Grundschule Kirchstraße.