Betrunken und ohne Versicherungsschutz mit E-Scooter unterwegs
Da diese Fahrzeuge nur für eine Person zugelassen sind, stoppten die Beamten den 24-jährigen chinesischen Rollerfahrer, um das Duo einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Hierbei stellten die Polizisten fest, dass der E-Scooter mit einem Versicherungskennzeichen des Jahres 2021 ausgestattet war und demzufolge keine Haftpflichtversicherung für das laufende Jahr bestand. Bei der Kontrollen rochen die Beamten außerdem Alkohol in der Atemluft des Fahrers. Der Verdacht bestätigte sich, als die Kollegen einen Atemalkoholtest durchführten. Der 24-Jährige hatte 1,16 Promille intus. Da es sich bei dem Roller um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten hier die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen der nicht bestehenden Haftpflichtversicherung ein.