Statt den entstandenen Schaden von etwa 1.200 Euro zu melden, flüchtete der Opel-Fahrer zunächst. Die Beamten konnten ihn an seiner Wohnung antreffen und nahmen bei dem Fahrer Alkoholgeruch wahr. Der Test ergab einen Wert von umgerechnet 2,08 Promille. Die Beamten begleiteten den deutschen Tatverdächtigen zur Blutentnahme. Dies missfiel ihm offensichtlich, sodass er hierbei Widerstand leistete. Der Unfallverursacher muss sich nun wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Der Kriminaldienst hat die Ermittlungen übernommen.