Bestätigung von Genesenen-Status und Impfschutz
Impfzertifikat
Ihr Impfzertifikat erhalten Sie von der Stelle, die Ihre Impfung vornimmt. Eine nachträgliche Ausstellung erfolgt in Apotheken. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis und den Nachweis der Impfungen (Impfbestätigung, Impfpass). Für Genesene wird das Zertifikat nach einer Impfdosis erstellt. Als Nachweis der Genesung kann auch ein Antikörpertest dienen.
Welche Apotheken stellen Impfzertifikate aus?
Eine Übersicht über alle teilnehmenden Apotheken bietet die Apothekensuche im Apothekenmanager des Deutschen Apothekerverbandes. Dort kann der Service „Digitales Impfzertifikat“ als Suchoption ausgewählt werden. https://www.mein-apothekenmanager.de/
Genesenen-Zertifikat
Wurden Sie per PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet, meldet das Labor den Befund automatisch an das Gesundheitsamt. Mit dem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes erhalten Sie auch einen einfachen Genesenennachweis. Mit diesem können Sie sich in einer Apotheke ein offizielles Genesenenzertifikat ausstellen lassen, das auch in die Corona-Warn-App oder CovPass-App eingelesen werden kann. Es ist frühestens 28 Tage nach dem positiven Test und längstens 6 Monate gültig.
Keine EU-Zertifikate durch das Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt stellt derzeit keine EU-Zertifikate für vollständig Geimpfte, geimpfte Genesene oder Genesene aus.