Bei Gefahrenbremsung verletzt
7. Januar 2024, 12:00
Bei der Annäherung an die Einmündung zur Goethestraße beachtete die 48-jährige Fahrerin des Busses den aus der Goethestraße kommenden vorfahrtsberechtigten offenbar Pkw nicht und musste eine Gefahrenbremsung einleiten. Eine 83-jährige Insassin im Bus rutschte dadurch von ihrem Sitz und wurde leicht verletzt, weswegen sie durch den Rettungsdienst ambulant behandelt wurde. Sachschaden entstand nicht. Gegen die Busfahrerin wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.