Eine detaillierte schriftliche Begründung soll folgen. Zunächst wurde der Landkreis Bautzen per E-Mail darüber informiert, dass das Modell insbesondere deswegen nicht erlaubt werden kann, da eine Testpflicht für Geimpfte und Genese der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung widersprechen würde. Dort gelten Geimpfte und Genesene per se als getestet. Da es sich um eine bundesrechtliche Regelung handelt, kann diese nicht durch ein auf Landesrecht beruhendes Modellprojekt ausgehebelt werden. Derzeit laufen auf Bundesebene verschiedene Abstimmungen, um genau diese Regelungen im Rahmen einer 2G-Plus-Klausel zu öffnen. Daher wird der Landkreis Bautzen nun zunächst die schriftliche Begründung der Ablehnung abwarten. Auch mit Blick auf die zwischen Bund und Ländern laufenden Gespräche zu neuen Corona-Maßnahmen soll erst nach Vorlage der genauen Gründe entschieden werden, ob der Landkreis Bautzen das Modell überarbeitet und erneut einreicht oder nicht weiterverfolgt.
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