Der Frau fiel versehentlich die Tür ins Schloss, als sie sich außerhalb ihrer Wohnung befand. Ein Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes kam vor Ort und öffnete binnen weniger Sekunden die Tür mit Hilfe einer Plastikkarte. Für diese Dienstleistung verlangte er im Anschluss rund 670 Euro. Den fälligen Betrag musste die Mieterin sofort mit EC-Karte vor Ort bezahlen. Alternativ bestand die Möglichkeit der Barzahlung. Eine Zahlung auf Rechnung akzeptierte der Mann nicht. Die Geschädigte erstattete Anzeige wegen Wucher. Die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf.
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