Prozess wegen gefälschter MPU-Bescheinigungen
Der Angeklagte von E. soll dabei die gefälschten Urkunden nach entsprechender fachkundiger Unterrichtung durch den Angeklagten S. hergestellt haben. Gegen die so "begünstigten" Probanden hat das Amtsgericht bereits Strafbefehle erlassen, die jedoch überwiegend noch nicht rechtskräftig sind.
Über jene Einsprüche soll erst nach Abschluss des hiesigen "Hauptsacheverfahrens" entschieden werden. Das ganze flog damals nur auf, als 2012 der Angeklagte von E. bei einer Drogenkontrolle auffiel. An der tschechischen Grenze stellte ihn die Polizei bei der bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln. Daraufhin wurde seine Wohnung durchsucht und ein Aktenkoffer mit den gefälschten Unterlagen.
Ein Verständigungsgespräch zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und dem Gericht wurde kein Ergebnis erzielt. Es gibt noch einige Gerichtsurteile, die noch nicht rechtskräftig sind.
Daher ist nicht auszuschließen, dass eine Gesamtstrafe von mehr als zwei Jahren raus kommt.
Der Angeklagte gab die vorgeworfenen Taten voll zu. Bis 2003 führte er Medizinisch Psychologische Gutachten für den TÜV, begutachtete über 15000 Euro. Ab 2003 trennte sich sein Arbeitgeber wegen seiner Alkoholsucht. Er habe viele Kunden zur MPU-Vorbereitung gehabt, nicht jeder hatte eine Bescheinigung, dass er Drogen- bzw. Alkoholfrei ist. Dort kam der Verurteilte von E. ins Spiel, er fälschte diese Abstinenzbescheinigungen. Er hatte auch den Ruf, auch schwierige Fälle durch die MPU zu bringen, mit der entsprechenden psychologischen Vorbereitung.
Die Kassenzulassung wurde ihm entzogen, seine Approbation ruht derzeit. Derzeit bezieht er ALG2, ist aber dabei, einen neuen Job in einer Suchtberatung zu bekommen Aktuell fahren noch 8 der 10 begünstigten Personen noch mit ihrem Führerschein herum, den sie illegal wieder erlangt haben.
Der Staatsanwalt beantrage eine Strafe von 1 Jahr 10 Monate ohne Bewährung und ein Berufsverbot für 4 Jahre.
Der Verteidiger forderte 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Das Gericht entschied wegen der 10 Fällen der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit 3 Jahre Bewährung, ein 2-jähriges Berufsverbot und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.