Polizei kontrolliert Beleuchtung an Fahrzeugen
Die Streifen des Reviers überprüften bei rund 20 Autos und Transportern, ob die Frontscheinwerfer, Heckleuchten, Bremslichter und Blinker funktionierten. Zudem ließen sie sich von den Lenkern das Warndreieck, den Verbandkasten und die vorgeschriebene Warnweste zeigen. In fünf Fällen gab es etwas zu bemängeln. So funktionierte an einem BMW der komplette linke Scheinwerfer nicht, bei einem Transporter war das Abendblendlicht defekt. An einem Opel funktionierte die dritte Bremsleuchte am Heck nicht, bei zwei weiteren Pkw fehlten das Warndreieck und die vorgeschriebene Warnweste.
Die Beamten erklärten den betroffenen Autofahrern, wie wichtig eine funktionierende Beleuchtung gerade in der dunklen Jahreszeit ist. Selber sehen und gut gesehen zu werden ist elementar, um oft folgenschwere Unfälle verhindern zu können. Die Ordnungshüter beließen es zumeist bei ermahnenden Worten und überreichten den betroffenen Kraftfahrern einen Mängelschein. Diese haben nun sieben Tage Zeit, das Fahrzeug der Polizei im ordnungsgemäßen Zustand vorzustellen.
Im Fall des „einäugigen“ BMW erhoben die Polizisten vor Ort zusätzlich ein Verwarngeld von 20 Euro. Der Fahrer des Wagens wusste, dass der Schweinwerfer defekt war. Er hatte das Auto bisher jedoch noch nicht zu Reparatur gebracht und war trotz besseren Wissens mit defekter Beleuchtung im Dunklen unterwegs gewesen.
Die Polizei rät, den technischen Zustand eines Fahrzeugs und insbesondere die Beleuchtung regelmäßig zu überprüfen. Als Eselsbrücke kann hier der Begriff WOLKE dienen (Wasser, Öl, Luft, Kraftstoff, Elektrik). Übrigens: Bis zum Ende des Monats Oktober bieten zahlreiche Werkstätten kostenlose Lichttests an.