Neue Regelungen auf der Steinstraße erzeugen mehr Sicherheitsgefühl
Um das Miteinander sicherer zu gestalten, traten 2015 neue Regelungen für Radfahrer in Kraft. Diese wurden nun erneut hinterfragt. Um das Sicherheitsempfinden der Radfahrer zu erhöhen, gelten ab Mitte Juni neue Regeln.
Wenig Platz, Mülltonnen auf dem Gehweg, hohe Geschwindigkeit: Häufig hatte es auf der Steinstraße in der Vergangenheit Unfälle mit Radfahrern gegeben. Eine Lösung wurde 2015 vorgestellt. Seitdem gilt zwischen Korn- und Holzmarkt Tempo 30. Außerdem wurden auf beiden Seiten der Fahrbahn Schutzstreifen für Radfahrer markiert. Diese Regelung entspricht nicht nur den aktuellen Richtlinien – auch die Statistik gibt den Entscheidern Recht: Unfälle mit Radlern, die die Schutzstreifen benutzten, hat es seit der Neuregelung nicht gegeben.
Dennoch haben viele Menschen ein mulmiges Gefühl, wenn sie mit dem Drahtesel auf der Steinstraße unterwegs sind. Denn viele Autofahrer halten den nötigen Sicherheitsabstand nicht ein. Um sich sicherer zu fühlen, weichen viele Radfahrer häufig auf den Gehweg aus. Erlaubt ist dieses Verhalten bisher nicht. Nun reagiert die Stadtverwaltung auf das gesunkene Sicherheitsempfinden der Radfahrer. In Fahrtrichtung Holzmarkt wird Mitte Juni der Schutzstreifen auf 1,80 Meter verbreitert und neu markiert. Eingeschlossen sind die verkehrsreichen Einmündungen der Kurt-Pchalek-Straße und der Lotzestraße sowie die häufig benutzte Zufahrt des Lidl-Marktes.
Anders verhält es sich in der Gegenrichtung: Wer auf der Steinstraße bergauf radelt, darf künftig den ausgewiesenen Bereich auf dem Gehweg benutzen. In Richtung Reichenturm entfällt der Schutzstreifen auf der Fahrbahn somit komplett. Trotz der neuen Regelung sind Radfahrer nicht dazu verpflichtet, den Radstreifen auf dem Gehweg zu benutzen. Sie dürfen weiterhin auf der Fahrbahn unterwegs sein.
In Richtung Holzmarkt bleibt die Benutzung des Gehweges für Radler weiter verboten. Da die Fahrer auf ihren Drahteseln bergab mitunter sehr schnell unterwegs sind, war es dort vor 2015 immer wieder zu Unfällen im Bereich der Einmündungen gekommen. Seit dem Radfahrer die Fahrbahn benutzen, ist das Unfallrisiko deutlich gesunken.
Die neuen Regelungen gelten, sobald die Markierungsarbeiten abgeschlossen sind und die Verkehrsschilder aufgestellt wurden. Unberührt von den Maßnahmen bleibt die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Um alle Verkehrsteilnehmer zu schützen, ist dennoch erhöhte Vorsicht geboten. Autofahrer müssen den Sicherheitsabstand zu Radfahrern einhalten – die Straßenverkehrsordnung fordert 1,5 bis 2 m. Grundsätzlich gilt: Wenn Autofahrer den Sicherheitsabstand aufgrund der Verkehrslage nicht einhalten können, dürfen sie Fahrräder gar nicht überholen.