Haftbefehl nach Tötungsdelikt erlassen
9. November 2018, 15:21
Dieser Haftbefehl ist ihm auch bereits eröffnet worden. Der Beschuldigte hat sich zur Tat nicht eingelassen.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion ist die Geschädigte an Stichverletzungen verstorben.
Die Ermittlungen zum Tatmotiv dauern an.
Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.