Baulärm in der Nacht möglich
29. November 2019, 9:00
Die unvermeidbaren Arbeiten werden jeweils zwischen 17 und 5 Uhr des Folgetages durchgeführt. Der Bauherr hat für die Arbeiten eine Ausnahmegenehmigung von der Polizeiverordnung der Stadt Zittau erhalten. Die Arbeiten in diesem Zeitfenster sind notwendig geworden, da die erforderliche Spezialmaschine für Schmalspurgleise nach langer Vorbestellungszeit nun erst nach der Betriebsruhe der Zittauer Schmalspurbahn verfügbar sein wird. Wir möchten alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die zu erwartenden Unannehmlichkeiten bitten.