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Bauhelfer unbedingt privat absichern

19. Februar 2020, 9:00
Bauhelfer unbedingt privat absichern

Der Bau eines Hauses ist in der Regel eine kostspielige Angelegenheit.

In vielen Fällen greifen Bauherren dabei zumindest bei einzelnen Maßnahmen auf Freunde oder Verwandte zurück, um die Gesamtkosten durch Eigenbeteiligung zu reduzieren. Oftmals ergibt dies auch durchaus Sinn, wichtig ist in diesem Zusammenhang aber vor allem eine vernünftige Absicherung der Helfer. Bauherren sind ohne entsprechende Versicherungen persönlich haftbar, wenn private Helfer bei einem Unfall zu Schaden kommen. Um sich vor finanziellen Schäden bei möglichen Unfällen zu schützen, ist eine Bauhelferversicherung unbedingt zu empfehlen. Was gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten?


Absicherung durch die Berufsgenossenschaft Bau

Zunächst einmal müssen alle teilnehmenden Helfer angemeldet werden. Dies geschieht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Bau. Helfer, die nicht angemeldet werden, besitzen auf der Baustelle keinen Versicherungsschutz und gehen somit ein hohes Risiko ein. Auch bei vergleichsweise kleineren Unfällen oder Verletzungen kann daraus schnell ein hoher finanzieller Schaden entstehen. Nach der Anmeldung sind alle Helfer durch die Berufsgenossenschaft Bau versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht dabei unabhängig davon, ob der jeweilige Helfer für seine Arbeit entlohnt wird oder nicht. Die Kosten für diesen Schutz berechnen sich auf Grundlage eines Beitragssatzes und einem fiktiven Arbeitslohn. Bei Nichtanmeldung von Helfern droht Bauherren ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro.


Oft ist zusätzlicher Schutz sinnvoll

Der gesetzliche Schutz durch die Berufsgenossenschaft deckt die allermeisten Schadensfälle ab. Auf einer Baustelle ist es jedoch nie auszuschließen, dass auch größere Unfälle passieren. Auch, wenn niemand damit rechnet, können sich auf einer Baustelle schwere und sogar tödliche Unfälle ereignen. Ein Unfall der Invalidität, einen längeren Krankenhausaufenthalt oder gar den Tod für einen Menschen bedeutet, kann gravierende Auswirkungen haben und Schäden anrichten, die nicht durch die gesetzliche Versicherung der Berufsgenossenschaft Bau abgedeckt ist. Bauherren können aber das Risiko von finanziellen und rechtlichen Folgen minimieren, indem sie eine spezielle Bauhelferversicherung abschließen.


Was deckt die Bauhelferversicherung ab?

Über die gesetzliche Versicherung der Berufsgenossenschaft sind nur die direkt entstehenden Kosten und Forderungen abgedeckt, die bei einem Unfall auf der Baustelle oder auf dem Weg dorthin entstehen. Die Folgekosten eines Unfalls hingegen sind nicht inbegriffen. Je nach Art des Unfalls können Folgekosten schnell hohe Summen verursachen. Folgende Leistungen sind Teil einer Bauhelferversicherung:

•        Kostenübernahme für Krankenhausaufenthalte

•        Kostenübernahme für Behandlungen und Reha-Maßnahmen

•        Kostenübernahme im Falle von Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Tod

•        Übernahme der Folgekosten für Invaliden (Wohnraum-Umbauten, behindertengerechtes Fahrzeug etc.)

 

Mit einer privaten Bauhelferversicherung können die Lücken im gesetzlichen Versicherungsschutz geschlossen werden. Sie stellt sicher, dass der Bauherr bei einem Unfall seiner Helfer finanzielle Schäden erleidet. Weiterhin ist das Unfallopfer bestmöglich abgesichert und erhält die beste medizinische Versorgung. Wer Helfer einsetzt, um Kosten beim Bau zu sparen, sollte nicht das Risiko von unkalkulierbaren finanziellen Kosten eingehen, die bei einem Unfall entstehen können.

Beim Hausbau sollten Bauherren auch andere Versicherungen nicht außer Acht lassen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise eine Feuerrohbauversicherung, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung oder auch eine Bauleistungsversicherung. Welche Versicherungen im konkreten Einzelfall benötigt werden, muss immer individuell erörtert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Bauhelferversicherung findet man auch hier.

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